Während des Herbstes, vor allem während der Brunftzeit, ist die Wahrscheinlichkeit von Wildwechseln erhöht. Wildschweine und Damhirsche sind zu dieser Jahreszeit besonders gefährdet, in Verkehrsunfälle verwickelt zu werden. Die ungünstigen Wetterbedingungen wie früher einsetzende Dämmerung und Nebel erschweren die Sicht für Autofahrer und erhöhen das Risiko von Kollisionen mit Tieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Teilkaskoversicherung nicht in jedem Fall für Schäden durch eine solche Kollision aufkommt. Die Entscheidung der Versicherung hängt von der Tierart und den Umständen des Unfalls ab, wie Bianca Boss, Vorständin des BdV, erläutert.
Tierkadaver-Kollisionen von Teilkaskoversicherung abgedeckt
Wenn es zu einer Kollision mit Haarwild oder einem Tierkadaver kommt, können Versicherte auf den Schutz ihrer Teilkaskoversicherung zählen. Dies gilt auch für Zusammenstöße mit Wildschweinen und Rehen, die gemäß dem Bundesjagdgesetz als Haarwild eingestuft werden. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Fahrzeugschäden, sondern auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch den Zusammenstoß entstehen, z. B. wenn das Fahrzeug in einen Seitengraben abkommt. Falls Versicherte im Schadenfall eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese von der Versicherungsleistung abgezogen.
Wildschadenklausel: Schutz bei Haustierkollisionen?
Zusammenstöße mit ausgebüxten Haustieren, umherirrenden Nutztieren wie frei laufenden Pferden oder Federwild, Wölfen oder Waschbären sind oft nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Um in solchen Fällen dennoch versichert zu sein, empfiehlt es sich, eine erweiterte Wildschadenklausel in Ihre Teilkaskoversicherung aufzunehmen. Sollte diese Klausel nicht in Ihrem Vertrag enthalten sein, bleibt nur noch die Vollkaskoversicherung als Option. Beachten Sie jedoch, dass ein Schadenfall in diesem Fall zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts führen kann.
Teilkaskoversicherung: Schaden durch Ausweichunfall mit größeren Tieren abgedeckt
Bei Ausweichunfällen spielt die Größe des Tieres eine entscheidende Rolle für die Schadenregulierung. Wenn ein Autofahrer einem Wildschwein ausweicht, ohne es zu berühren, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden durch den Ausweichunfall mit diesem „größeren Haarwild“. Diese Regelung basiert auf der überwiegenden Rechtsprechung, da das Ausweichmanöver bei größeren Tieren objektiv notwendig ist, um erhebliche Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Ist die Größe des Tieres nicht mehr feststellbar, muss die Versicherung gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 26.1.2011 nur noch 50 Prozent der Kosten übernehmen.
Bei einem Ausweichunfall mit kleinerem Haarwild wie einem Fuchs weigern sich viele Versicherer, die Kosten zu übernehmen, da der dadurch verursachte Fahrzeugschaden in der Regel gering ist. Die Versicherer betrachten das Risiko eines möglichen Totalschadens aufgrund einer plötzlichen Fahrtrichtungsänderung als unverhältnismäßig. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, wie das BGH-Urteil vom 11.7.2007, Az. XII ZR 197/05, bei dem das reflexartige Ausweichmanöver wegen eines Fuchses nicht als grob fahrlässig angesehen wurde und die Versicherung zur Zahlung verpflichtet war. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt uneinheitlich.
Um optimalen Schutz bei Wildtierunfällen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine Teilkaskoversicherung mit erweiterter Wildschadenklausel abzuschließen. Dadurch sind Kollisionen mit Tieren jeder Art abgedeckt. Bei Ausweichmanövern ist die Größe des Tieres entscheidend für die Schadenregulierung. Während größere Tiere in der Regel versichert sind, können Versicherer bei kleinerem Haarwild wie einem Fuchs die Zahlung verweigern. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich.