Personen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes sollten vor Reiseantritt ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nicht die Kosten für den Rücktransport.
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Chronisch Kranke: Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt
Personen mit chronischen Krankheiten sollten vor Reiseantritt ärztlich bestätigen lassen, dass sie reisetauglich sind. Zudem sollten sie ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. In dieser Bescheinigung wird klar festgehalten, um welche Art von Vorerkrankung es sich handelt und dass während der Reise keine Behandlungen zu erwarten sind. Chronisch kranke Reisende sollten die Bedeutung dieser Bescheinigung nicht unterschätzen.
Versicherungsschutz für chronisch Kranke: Wichtige Absicherung auf Reisen
Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für chronisch kranke Menschen von zunehmender Bedeutung, da viele Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz für sie einschränken. Leistungen werden nur erbracht, wenn es sich um medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit, Unfallfolgen oder einer Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung handelt. Allerdings bleibt oft unklar, was genau unter „Verschlechterung“ zu verstehen ist. Chronisch kranke Versicherte können nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Fall akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Absehbare Behandlungen, die bereits vor der Abreise bekannt waren, sind nicht versichert, ebenso wie eventuelle Rücktransportkosten.
Versicherungsschutz für chronisch Kranke im Ausland wichtig
Chronisch kranke Menschen sollten vor Reiseantritt unbedingt den Versicherer kontaktieren, um sich über die Reisetauglichkeitsbescheinigung zu informieren, wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis. Einige Versicherungsgesellschaften stellen spezielle Formulare bereit, die Versicherte anfordern können, um diese Bescheinigung zu erhalten.
Es empfiehlt sich, den ärztlichen Rat ernst zu nehmen und die Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei unvorhersehbaren Notfällen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.
Wichtige Versicherung für chronisch Kranke im Ausland
Chronisch kranke Menschen sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um sich während ihrer Reisen ins Ausland abzusichern. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Versicherung keine Kosten für bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen übernimmt, bei denen eine Behandlung im Ausland notwendig ist.
Bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums besteht in der Regel nur ein begrenzter Versicherungsschutz. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung kann hier sinnvoll sein, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für chronisch kranke Reisende eine unverzichtbare Absicherung, da sie im Notfall für die Kosten von Behandlungen und Rücktransporten aufkommt. Es ist daher wichtig, vor Reiseantritt den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit medizinischen Notfällen im Ausland zu minimieren.